Allgemeine Geschäftsbedingungen
DeepCalls GmbH | UID: CHE-382.093.446
lara@deepcalls.io | deepcalls.io
Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
1.1 Die DeepCalls GmbH (UID: CHE-382.093.446) ist ein in der Schweiz registriertes Unternehmen, das auf Cybersecurity-Assessments spezialisiert ist, einschließlich der Simulation von Social Engineering per Telefon (Voice Phishing). In diesen Bedingungen wird die DeepCalls GmbH als „DeepCalls“ bezeichnet.
1.2 Auftraggeber: die Organisation oder Person, die mit DeepCalls einen Vertrag abschließt.
1.3 Auftrag: die von DeepCalls gegen Vergütung für den Auftraggeber ausgeführten Tätigkeiten.
1.4 Vertrag: die schriftliche Vereinbarung zwischen DeepCalls und dem Auftraggeber einschließlich etwaiger Anlagen wie eines Statement of Work oder Angebots.
Artikel 2 – Geltungsbereich
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge und Dienstleistungen von DeepCalls.
2.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von beiden Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Artikel 3 – Art der Dienstleistungen
3.1 DeepCalls führt Cybersecurity-Assessments durch, einschließlich simulierter Social-Engineering-Szenarien per Telefon. Diese werden stets mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers durchgeführt.
3.2 DeepCalls erbringt seine Leistungen nach bestem Bemühen: Es wird das bestmögliche Ergebnis angestrebt, ein bestimmter Erfolg kann jedoch nicht garantiert werden.
3.3 DeepCalls erhält keinen Zugriff auf die IT-Systeme des Auftraggebers und greift nicht in diese ein.
Artikel 4 – Zustandekommen des Vertrags
4.1 Alle Angebote von DeepCalls sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
4.2 Ein Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem DeepCalls einen Auftrag schriftlich bestätigt.
4.3 Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an von DeepCalls entwickelten Materialien — wie Testszenarien, Methoden und Berichten — verbleiben bei DeepCalls.
Artikel 5 – Ausführung des Auftrags
5.1 DeepCalls führt den Auftrag mit der gebotenen Sorgfalt und gemäß professionellen Standards aus.
5.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass DeepCalls rechtzeitig über alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Autorisierungen verfügt.
5.3 DeepCalls kann Dritte mit der Ausführung des Auftrags beauftragen, wenn dies erforderlich oder zweckmäßig ist.
Artikel 6 – Vergütung und Zahlung
6.1 Vergütung und Zahlungsmodalitäten werden im Angebot oder Statement of Work festgelegt.
6.2 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6.3 Bei verspäteter Zahlung ist DeepCalls berechtigt, die gesetzliche Handelsverzugszinsen sowie angemessene Inkassokosten in Rechnung zu stellen.
Artikel 7 – Vertraulichkeit
7.1 DeepCalls behandelt alle Informationen, die es im Rahmen eines Auftrags erhält, streng vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zur Ausführung des Auftrags erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
7.2 Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Abschluss oder Beendigung des Vertrags.
7.3 Der Auftraggeber behandelt Informationen über die Methoden, Arbeitsweisen und Ergebnisse von DeepCalls ebenfalls vertraulich.
Artikel 8 – Datenschutz
8.1 Im Rahmen seiner Dienstleistungen kann DeepCalls personenbezogene Daten verarbeiten, etwa Namen und Telefonnummern von Mitarbeitenden des Auftraggebers. Dies geschieht ausschließlich, soweit dies für die Ausführung des Auftrags erforderlich ist.
8.2 DeepCalls verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, einschließlich der DSGVO, soweit einschlägig.
8.3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die betroffenen Personen (Mitarbeitenden) über das Assessment zu informieren, soweit dies in das Testdesign passt. Hierzu treffen die Parteien vorab Vereinbarungen.
8.4 DeepCalls speichert personenbezogene Daten nicht länger als für die Ausführung des Auftrags und die vereinbarten Berichtspflichten erforderlich. Nach Abschluss des Auftrags werden Daten auf Wunsch des Auftraggebers gelöscht oder anonymisiert.
8.5 DeepCalls trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen.
8.6 Erfordert die Verarbeitung personenbezogener Daten einen Auftragsverarbeitungsvertrag, sind die Parteien bereit, dies ergänzend schriftlich festzuhalten.
Artikel 9 – Haftung
9.1 Die Haftung von DeepCalls für Schäden, die aus der Ausführung eines Auftrags entstehen oder damit zusammenhängen, ist auf den Betrag begrenzt, den der Auftraggeber für den betreffenden Auftrag gezahlt hat.
9.2 Die Haftung ist in jedem Fall weiter auf den Betrag begrenzt, der unter der Berufshaftpflichtversicherung von DeepCalls gedeckt ist und tatsächlich ausgezahlt wird. Gelten beide Begrenzungen, gilt der niedrigere Betrag.
9.3 DeepCalls haftet nicht für indirekte Schäden wie entgangene Einnahmen, Datenverlust oder Reputationsschäden.
9.4 DeepCalls haftet nicht für Schäden, die aus unrichtigen oder unvollständigen Informationen des Auftraggebers resultieren.
9.5 Ansprüche müssen innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung schriftlich bei DeepCalls geltend gemacht werden; andernfalls erlischt der Anspruch auf Schadensersatz.
Artikel 10 – Freistellung
10.1 Der Auftraggeber stellt DeepCalls von Ansprüchen Dritter — einschließlich Ansprüchen von Mitarbeitenden, Auftragnehmern oder Vertretern des Auftraggebers — frei, die aus der Durchführung des Vertrags resultieren. Diese Freistellung gilt nur, wenn DeepCalls innerhalb des vereinbarten Umfangs und auf Grundlage einer schriftlichen Autorisierung des Auftraggebers gehandelt hat.
10.2 Die Freistellung umfasst alle angemessenen Rechts- und sonstigen Kosten, die DeepCalls infolge solcher Ansprüche entstehen.
10.3 Beide Parteien informieren einander unverzüglich, wenn ein Dritter einen unter diese Freistellung fallenden Anspruch erhebt, und stimmen sich über das weitere Vorgehen ab.
Artikel 11 – Geistiges Eigentum
11.1 Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an von DeepCalls entwickelten Materialien verbleiben bei DeepCalls.
11.2 Der Auftraggeber erhält ein beschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den gelieferten Berichten ausschließlich für interne Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DeepCalls nicht zulässig.
Artikel 12 – Verantwortung des Auftraggebers
12.1 Der Auftraggeber bleibt jederzeit selbst verantwortlich für seine Informationssicherheit, interne Richtlinien und die Einhaltung anwendbarer Gesetze und Vorschriften.
12.2 DeepCalls liefert Assessments und Empfehlungen. Die Entscheidung, auf dieser Grundlage Maßnahmen zu ergreifen, liegt beim Auftraggeber.
Artikel 13 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Auf diese Bedingungen und die Verträge zwischen den Parteien ist grundsätzlich schweizerisches Recht anwendbar.
13.2 Streitigkeiten werden grundsätzlich dem zuständigen Gericht am Sitz der DeepCalls GmbH in der Schweiz vorgelegt.
13.3 Ist der Auftraggeber eine niederländische Gemeinde oder eine andere niederländische öffentliche Einrichtung, gilt hiervon abweichend niederländisches Recht und zuständig ist das Gericht im Bezirk des satzungsmäßigen Sitzes des Auftraggebers, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren.
Artikel 14 – Änderungen dieser Bedingungen
14.1 DeepCalls behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern.
14.2 Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
14.3 Die geänderten Bedingungen gelten für alle neuen Verträge, die nach ihrem Inkrafttreten geschlossen werden. Laufende Verträge unterliegen weiterhin der zu Beginn geltenden Fassung, es sei denn, der Auftraggeber stimmt der neuen Fassung ausdrücklich schriftlich zu.
Artikel 15 – Höhere Gewalt
15.1 DeepCalls haftet nicht für die Nicht- oder nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen infolge von Umständen außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs, wie Krankheit, technische Störungen oder staatliche Maßnahmen.
15.2 DeepCalls informiert den Auftraggeber so schnell wie möglich über einen Fall höherer Gewalt und bemüht sich in angemessenem Umfang, die Arbeiten so bald wie möglich wieder aufzunehmen.
Artikel 16 – Mitwirkung des Auftraggebers
16.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass DeepCalls rechtzeitig über alle Informationen, Zugänge und Autorisierungen verfügt, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind.
16.2 Kommt der Auftraggeber dem nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist DeepCalls berechtigt, die Ausführung auszusetzen, ohne hierfür haftbar zu sein.
16.3 Hieraus resultierende Verzögerungen gehen zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.
Version: verabschiedet am 14. April 2026. Diese Bedingungen gelten, bis eine neue Fassung schriftlich verabschiedet wird.